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6. Corona-Bekämpfungsordnung

12.05.2020 17:05

Ergänzende Hinweise für Rheinland-Pfalz

RLP - spez Anforderungen für Öffnung der Sporträume

Am Mittwoch, den 13.05.2020 tritt in Rheinland-Pfalz die 6. Corona-Bekämpfungsordnung in Kraft. Diese beinhaltet auch die schrittweise Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Freizeit- und Breitensport. Damit ist es im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindesabstands auch wieder erlaubt mit einer Gruppe Sport zu treiben.

Folgende landesspezifischen Hinweise müssen/sollten beachtet werden:
 

  1. Outdoor-Sportanlagen
    Die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur nach Zustimmung des Trägers erlaubt. Eine Trainingsgruppe muss ihre Trainingseinheit also beim Träger der Anlage anmelden.
     
  2. Teilnehmer, Übungsleiter, Ehrenämtler
    Sportgruppen oder Personen, die laut Einteilung des Robert-Koch-Instituts zu einer Risikogruppe gehören (z.B. Ältere oder Personen mit Vorerkrankungen), dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden und sollten noch nicht/unter besonderen Vorkehrungsmaßnahmen in den organisierten Sportbetrieb zurückkehren.
     
  3. Gruppengröße
    Auch wenn laut Landesregierung keine maximale Personenanzahl festgelegt wurde, sollten sich Turnvereine vorerst an die Empfehlungen des DOSB bzw. DTB halten und nur Gruppen bis max. 10 Personen zulassen.


Link zur 6. Corona-Bekämpfungsordnung in RLP: https://corona.rlp.de/index.php?id=33558

Link zum Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Wir möchten alle Vereine bitten, sich an die zukünftigen Vorgaben, Empfehlungen und zeitlichen Parameter zu halten. Bitte zeigt euch verantwortlungsvoll und setzt die Vorgaben konsequent um!

Das offizielle Schreiben der Landesturnverbände Rheinland-Pfalz steht nachfolgend als Download zur Verfügung.

Für Fragen steht euch das RhTB-Team jederzeit per E-Mail zur Verfügung.

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