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Corona-Update: Diese Reglungen gelten

07.06.2021 08:12

... für den Zeitraum vom 02. bis 20. Juni

Im Zeitraum vom 02. bis 20. Juni gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen stabil unter 100 bzw. 50 liegt, ab dem übernächsten Tag die Regelungen der 22._CoBeLVO .

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!

Was gilt für den Sportbetrieb vom 02. bis 20. Juni auf der Grundlage der 22. CoBeVLO?

Inzidenzwert < 50 

Sport im Freien 

  • sportliche Betätigung ist im Freien in Gruppen bis maximal 20 Personen und einer Trainerin oder eines Trainers. Geimpfte Personen und genesene Personen werde der max. Personenzahl nicht berücksichtigt. 
    Kontaktsport erlaubt; Kontakterfassung; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, Abstand von 3 m zwischen den Gruppen 

  • Sportliche Betätigung im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis max. 25 Kindern und einer/m Trainer*in 
    Kontaktsport erlaubt; Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe ist kein Mindestabstand einzuhalten; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen 

 

Sport innen:  

  • kontaktfreie sportliche Betätigung in Gruppen bis maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten, und einer Trainerin oder eines Trainers. Geimpfte Personen und genesene Personen werde der max. Personenzahl nicht berücksichtigt. 
    Kontakterfassung und Testpflicht* für alle Teilnehmenden die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, innerhalb der Gruppe ist kein Mindestabstand einzuhalten; max. 1 Person pro 20 m2 

  • Sportliche Betätigung für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis max. 25 Kindern und einer/m Trainer*in 
    Kontakterfassung; keine Testpflicht für Kinder und Trainerin/Trainer; innerhalb der Gruppe ist kein Mindestabstand einzuhalten 

 

 

Inzidenzwert < 100 

Sport im Freien: 

  • sportliche Betätigung im Freien in einer Gruppe mit max. 10 Personen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers. Geimpfte Personen und genesene Personen werde der max. Personenzahl nicht mitgezählt. 
    Kontaktsport erlaubt; Kontakterfassung; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, Abstand von 3 m zwischen den Gruppen 

  • Sportliche Betätigung im Freien für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis max. 25 Kindern und einer Trainerin/ eines Trainers. 
    Kontakterfassung; innerhalb der Gruppe ist kein Mindestabstand einzuhalten; Training mehrere Gruppen auf einer Sportanlage möglich, ausreichender Abstand zwischen den Gruppen mittels Abgrenzungen 

Sport innen:  

  • sportliche Betätigung in allen Sportarten innen max. 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (pro Person 20 qm). Geimpfte Personen und genesene Personen werde der max. Personenzahl nicht mitgezählt. 
    Kontakterfassung und Testpflicht* für alle Teilnehmenden die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, kein Mindestabstand innerhalb der Gruppe 

Weiter gilt: 

  1. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Verwandte 1. & 2. Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. 

  2. Die Einzelnutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen und Toilettenräumen ist gestattet. 

  3. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht. 

 

Informationen zur aktuellen Warnstufe Ihrer Region können auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter Corona Warn- und Aktionsplan RLP - aktuelle Warnlage  abgerufen werden. 

Weitere Informationen und Hinweise zum Sportbetrieb findet ihr hier