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RhTB

Corona-Update für den Zeitraum ab dem 12. September 2021

09.09.2021 10:10

Es gelten die Regelungen der 26. CoBelVo

Corona-Update

ab dem 12. September gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms die Regelungen der 26_CoBeLVO.

Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!

Was gilt für den Sportbetrieb ab dem 12. September auf der Grundlage der 26. CoBeVLO

  1. Sportliche Betätigung ist im Freien in Gruppen mit höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen (z.B. Kinder unter 12 Jahren) zulässig.
  2. Für Sport im Innenbereich gilt eine Testpflicht. Ausgenommen hiervon sind:
    1. Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler
    2. geimpfte Personen
    3.  genesene Personen

Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl der nicht immunisierten Personen auf zehn, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen.

Weitere Informationen und Hinweise zum Sportbetrieb findet ihr hier.