Verband
Corona-Update - das gilt ab sofort für den Sportbetrieb
Seit dem 12. September gelten die Regelungen der 26. CoBeLVO. Das gilt für den Sportbetrieb bis vorerst zum 10. Oktober
Corona-Update
Seit dem 12. September gelten für die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie für die kreisfreien Städte Mainz und Worms die Regelungen der 26_CoBeLVO.
Bitte beobachtet stets aufmerksam die aktuelle Lage in eurer Region, sowie mögliche und daraus resultierenden lokale Vorgaben!
Was gilt für den Sportbetrieb vorerst bis zum 10. Oktober.
- Sportliche Betätigung ist im Freien und im Innenbereich in Gruppen für Geimpfte und Genesene oder diesen gleichgestellten Personen (d.h. Kinder bis einschließlich 11 Jahre) ohne Personenbegrenzung möglich.
- Abhängig von der aktuellen Warnstufe kann eine gewisse Personenanzahl an nicht-immunisierten Personen hinzukommen.
- Warnstufe 1: Maximal 25 nicht-immunisierte Personen
- Warnstufe 2: Maximal 10 nicht-immunisierte Personen
- Warnstufe 3: Maximal 5 nicht-immunisierte Personen
Dabei zu beachten ist, bei der Ermittlung der zulässigen Personenanzahl zählen nur Personen mit, die an der Sportausübung teilnehmen. Trainer*innen als auch Schiedsrichter*innen zählen daher bei der Ermittlung der Gruppengröße nicht mit.
- Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre können unabhängig von der Warnstufe bis zu 25 nicht-immunisierte Personen zusätzlich zu genesene Personen, geimpfte Personen sowie Kinder bis einschließlich 11 Jahre teilnehmen.
Weitere Hinweise:
- Für die Sportausübung im Innenbereich gilt die Testpflicht. Hinweis: Die Testpflicht entfällt für Kinder bis einschließlich 11 Jahren, für Schüler*innen sowie für geimpfte Personen und genesene Personen.
- Die Pflicht zur Kontakterfassung beim Sport im Innenbereich entfällt.
- Das Training mehrerer der Gruppen auf einer Sportanlage ist möglich, sofern eine klare Abgrenzung zwischen den Gruppen erfolgt und sichergestellt ist, dass die Gruppen sich nicht durchmischen.
- Das Abstandsgebot während der sportlichen Betätigung entfällt.
- Keine Maskenpflicht für aktive Sportlerinnen und Sportler.