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Willkommen beim Rheinhessischen Turnerbund!

 

Präventive Maßnahmen

Grundlegendes Ziel der Präventionsarbeit ist die Entwicklung einer wiederkehrenden Aufmerksamkeitskultur, die das Thema sexualisierte Gewalt enttabuisiert und besprechbar macht. Das Handeln aller Verantwortlichen, in den Vereinen sowie Regionen, muss daher dazu beitragen, eine Sensibilität zu schaffen mit dem übergeordneten Ziel, Kinder und Jugendliche im Sport vor jeglichen Formen von Gewalt zu schützen. 

Präventive Maßnahmen auf Landesebene und innerhalb des RhTB:
 

  • Gesamtverbandliches Präventions- und Interventionskonzept wurde erstellt und vom RhTB-Präsidium und dem RhTB-Hauptausschuss beschlossen. 

  • Positionierung und Verankerung des Kindesschutz in Satzungen und Ordnungen. Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist in der Satzung festgeschrieben, um innerhalb der eigenen Organisation für das Thema zu sensibilisieren und nach außen hin eine sichtbar klare Haltung zu entwickeln. Damit wird eine Grundlage für ggf. notwendige Interventionen geschaffen. 

  • Benennung von Ansprechpartner*innen und Vertrauenspersonen im RhTB. 

  • Prüfung der Eignung von RhTB-Mitarbeiter*innen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Verbandsmitarbeiter*innen. Mitarbeitende des RhTB müssen den Ehrenkodex sowie die Verhaltensregeln unterschrieben vorlegen. Ein erweitertes Führungszeugnis muss von bestimmten Mitarbeitenden vorgelegt werden, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Die ehrenamtlichen, neben- oder hauptberuflichen Mitarbeitenden des RhTB, die Kinder und Jugendliche in verbandseigenen Maßnahmen betreuen, werden im Themenfeld qualifiziert. 

  • Regelungen in Bezug auf Lizenzerwerb und Lizenzentzug. 

  • Erarbeitung eines Interventionsleitfadens. 

  • Erarbeitung von Verhaltensregeln auf der Basis einer Risikoanalyse innerhalb des RhTB. 

  • Unsere Ansprechpersonen der RhTB-Geschäftsstelle sowie die Vertrauenspersonen des RhTB-Präsidiums tauschen sich in regelmäßigen Abständen zum Thema aus. Alle Maßnahmen die laut Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz beitragen sollen, werden zudem in regelmäßigen Abschnitten vom Präsidium und den PSG-Ansprechpersonen evaluiert, weitentwickelt und ergänzt.

  • Informationen zum Thema inklusive Veröffentlichung der Ansprechpersonen und Kontaktdaten.